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Impressum:


Peter Kaulmann
Winterberger Straße 1a
51109 Köln

Telefon: +49 160 3359893
E-Mail: k-ibit@t-online.de
WWW: www.k-ibit.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 218/5118/3285

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Peter Kaulmann (Anschrift wie oben)
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Lieferbedingungen:


Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen des Ingenieurbüro Kaulmann zu seinen Auftraggebern, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Widersprüchliche Einkaufsbedingungen des Käufers sind nicht wirksam, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
1.Vertragsabschluss
Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses sind nur die Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung maßgebend. Dieser Abschluss kann auch mündlich erfolgen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
2.Preise
Die Preise gelten in Euro ausschließlich sonstiger Spesen. Angebotspreise gelten nur für Bestellungen innerhalb der Angebots- Bindefrist, die auf eine Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit gerichtet sind.
3.Lieferung und Versand
Die Angabe einer Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Sie beginnt nach endgültiger Klarstellung des Auftrages. Schadenersatzansprüche und Vertragsrücktritt wegen nicht rechtzeitiger oder Falschlieferung sind gegenüber dem Ingenieurbüro ausgeschlossen. Auch bei Nichtlieferung entsteht kein Schadenersatzanspruch.
4. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist sofort zahlbar, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen von uns festgelegt sind. Die Zahlung mit Wechsel oder Scheck/Wechsel wird ausgeschlossen. Wir sind auch nach Abschluss des Geschäfts berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherstellung unserer Forderungen zu verlangen, wenn uns ungünstige Auskünfte erteilt werden, oder sonst bekannt wird, dass ein Abnehmer in schlechte Vermögensverhältnisse geraten ist. Im Falle der Nichtleistung oder Nichtsicherstellung können wir sofort vom Vertrag zurücktreten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Auftraggeber gegenüber bestehenden Forderungen Eigentum des Ingenieurbüro, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragnehmers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Leistungen berechtigt.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen die gelieferten Leistungen nicht verpfändet werden; durch Weiterverkauf entstehende Forderungen werden hiermit an das Ingenieurbüro abgetreten. Das Ingenieurbüro ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Erzeugnisse zu verlangen,insbesondere dann, wenn Zahlungen nicht geleistet werden. Erfolgte Pfändungen sind dem Ingenieurbüro unverzüglich anzuzeigen.
7.Erfüllung und Gerichtsstand
Für alle Beziehungen aus dem Kaufvertrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Köln